Energieeeffizienz und Denkmalschutz

In der Stadt Bonn gibt es über 4.000 Baudenkmäler, welche manche Straßenzüge oder auch ganze Viertel prägen.
Ein Großteil dieser Gebäude ist nicht energetisch saniert und wird mit einem unnötig hohen Energieaufwand betrieben. Meist sehen die Eigentümer*innen durch die denkmalgeschützten Fassaden wenig Spielraum für eine Sanierung. Aber auch andere Maßnahmen im Denkmal können zu Energieeinsparungen, Werterhalt und mehr Wohnkomfort führen.

Wenn Sie solch eine Immobilie erwerben oder besitzen und die zyklischen Sanierungen anstehen, sollten Sie denkmalgerechte energieeffiziente Maßnahmen in Betracht ziehen, um den Charme der vergangenen Tage mit dem Wohnkomfort und der Energieeinsparung von heute unter einem Dach zu vereinen. 

1. Planung von Maßnahmen

Denkmalsanierungen sind natürlich sensibel anzugehen, grundsätzlich braucht man für alle Arbeiten an und in einem Baudenkmal eine vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis. Denn bei bestehenden und handwerklich anspruchsvollen Ausführungen ist immer eine Einzelbetrachtung notwendig. Nur selten kann man eine Standardlösung anwenden. So sollten Sie beispielsweise im Sockelbereich, an den Balkenköpfen der Holzdecken oder am Dach wegen eventueller Feuchteprobleme eine Anamnese des Ist-Zustandes und ggf. eine Detailplanung vom sachkundigen Planer durchführen lassen.

Maßnahmen die eventuell trotz Denkmalschutz möglich sind: Austausch der Fenster oder Dichten und Aufdoppeln der Fenster, Innendämmung, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Austausch der Heizung, Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik, innerer Windfang für die Eingangstür, Dämmung von schmucklosen Fassaden auf der Rückseite, Dämmen des Kelleraufgangs usw.

2. Vorteile der energetischen Sanierung:

  • Energie- und CO₂einsparungen
  • Senkung der Nebenkosten
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Werterhalt 
  • Erhalt der lokalen Kultur und Identität, sowie das Erbe vergangener Generationen
  • Verlängerung der Sanierungszyklen
  • Gebäudemodernisierung ist nachhaltiger als Gebäudeabriss und Neubau (Erhalt von „grauer Energie“)

3. Details zur Umsetzung einer Sanierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt Werte für das zu erreichende Niveau der Energieeffizienz nach einer energetischen Ertüchtigung vor. Für Kulturdenkmäler und sonstige erhaltenswerte Bauwerke sieht § 105 des GEG Ausnahmen von diesen Forderungen vor. Sie können geltend gemacht werden, wenn Denkmalsubstanz oder Erscheinungsbild durch energetische Maßnahmen beeinträchtigt würden. Ein Antrag hierzu ist bei dem Bauaufsichtsamt der Stadt zu stellen. Zudem muss für Baudenkmäler bei Verkauf oder Vermietung gemäß § 80 Absatz 3 bis 7 des GEG kein Energieausweis vorgelegt werden. Die Berechnungsverfahren des GEG sind dennoch sinnvoll, um den Bestand und die gewünschten Maßnahmen energetisch zu bewerten. Auch wenn Baudenkmäler von manchen Vorschriften befreit sind, sollte man jedes Gebäude immer als Ganzes betrachten. Dies bedeutet beispielsweise, dass man Fenster passend zur Einbausituation wählt, wobei der U-Wert (Wärmedurchgang) der Wand gleich oder besser als der der Fenster sein sollte. Erst nach der Aufwertung der Gebäudehülle sollte eine geeignete Heizung gewählt werden, um diese nicht zu groß zu dimensionieren.

Nachwachsende Rohstoffe lassen sich wegen ihrer baupysikalischen Vorteile besonders gut in die Sanierung älterer Häuser einbinden, da sie entweder schon früher dort verbaut wurden oder vorhandene Bausubstanz adäquat ergänzen. Beispiele für nachwachsende Rohstoffe sind Lehmputz, Stroh, etc.
 

Lüftungskonzept

Im Zuge der Sanierungsplanung sollten Sie einem Lüftungskonzept zum Schutz der Gebäudekonstruktion besondere Aufmerksamkeit schenken. Insbesondere, wenn Fenster getauscht und / oder das Dach gedämmt werden, wenn Sie ein großes Haus in kleinere Wohneinheiten aufteilen oder wenn innenliegende, fensterlose Bäder vorhanden sind. Moderne Lüftungssysteme führen die Feuchtigkeit kontrolliert ab und beugen Schimmelgefahr vor. Gleichzeitig verbessern sie den Wohnkomfort: weder dringt Stadtlärm durch die zum Lüften geöffneten Fenster, noch gelangen Allergene in die Wohnung, denn die Luftzufuhr wird automatisch gefiltert. Mehr Informationen zum Lüftungskonzept erhalten Sie auf unserer Seite Rechtliche Vorgaben Bestand.

 

    Unsere Tipps

    • Lassen Sie erfahrene Fachleute eine sorgfältige Bestandsaufnahme erstellen. Definieren Sie den eigenen Bedarf und Ihre Wünsche.
    • Kontaktieren Sie vor Beginn die örtliche Denkmalbehörde (§9 DSchG NRW).
    • Beauftagen Sie ein erfahrenes Planungsbüro für ein sensibles Sanierungskonzept, welches energieeffiziente Maßnahmen berücksichtigt und stimmen Sie dieses mit der Unteren Denkmalbehörde ab.
    • Prüfen Sie Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten (lokal / KfW / Steuern).
    • Nutzen Sie für eine detaillierte Planung und Ausführung erfahrene Experten.
    • Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn www.bonn.de > Denkmalpflege
    • Bonner Energie Agentur > Beratungs- und Planungsbüros mit Schwerpunkt „Denkmalpflege“ sind zu finden unter  „Energieeffizienz-Partner“  > Büros für Planung und Beratung
    • Architektenkammer NRW www.aknw.de    Folgen Sie auf der Homepage den Unterpunkten > Bauherren > Architektenliste > Denkmalpflege