Wer energieeffizient baut und saniert, muss luftdicht bauen. Denn nur eine luftdichte Bauausführung gewährleistet, dass keine unkontrollierten Lüftungswärmeverluste entstehen. Für Passivhäuser gelten daher auch besonders hohe Anforderungen an die Luftdichtheit.

Neben der Behaglichkeit und dem Energiespar-Effekt ist Luftdichtheit notwendig, um die Bausubstanz zu schützen. Wenn zum Beispiel durch Undichtheiten im Dachbereich feuchte warme Raumluft durch die Dachkonstruktion nach außen strömt, kann der Wasserdampf innerhalb der Konstruktion kondensieren und Schimmelpilzbefall hervorrufen. Daher müssen Konstruktionen gewählt werden, die entweder durch Luftdichtheit oder durch einen insgesamt diffusionsoffenen Aufbau dieses Problem ausschließen.

1. Sorgfältig planen und ausführen

Für Architekten und Handwerker stellt die Herstellung der Gebäudedichtheit daher eine wichtige Qualitätsanforderung dar. Entscheidend sind eine detaillierte Planung der Luftdichtheitsebenen und die sorgfältige Ausführung aller Anschlüsse. Beim Massivbau bildet in der Regel der Innenputz die Luftdichtheitsebene. Übergänge an die Dampfbremse im Dachbereich sind Schwachstellen und müssen sehr sorgsam luftdicht ausgeführt werden. Auch Fenstereinbauten oder Durchdringungen wie Installationen und Steckdosen müssen dauerhaft dicht eingebaut bzw. angeschlossen werden.

Planungsfehler sind im Nachhinein oft nicht mehr vollständig zu beheben und stellen einen bleibenden Mangel des Gebäudes dar. Empfehlenswert ist es deshalb, im Neubau und bei umfassenden Sanierungen die Luftdichtheit durch eine spezielle Luftdichtheitsprüfung nachweisen zu lassen.

Bei einer Luftdichtheitsprüfung wird in eine Öffnung (z. B. die Außentür oder ein Fenster) ein Gebläse eingebaut; alle sonstigen Öffnungen werden während des Prüfzeitraumes geschlossen. Ein Ventilator bläst so lange Luft aus dem Gebäude, bis der gewünschte Differenzdruck (Unterdruck) erreicht wird. Sollten Leckagen (Undichtheiten) in der Gebäudehülle vorhanden sein, strömt Luft in das Gebäude. Diese Leckagen können bei der Luftdichtheitsprüfung mit Hilfe eines Strömungsmessgerätes geortet und anschließend beseitigt werden. Zur Ermittlung des Luftwechsels und damit der Dichtheit des Gebäudes wird im Überdruckverfahren der über Leckagen entweichende Luftstrom gemessen. Mit diesen Daten und dem Gebäudevolumen kann dann der Luftwechsel errechnet werden.

2. Messung der Luftdichtheit (Blower-Door-Test)

Die Luftdichtheitsprüfung, die der Lokalisierung von Leckagen dient, findet baubegleitend statt. Voraussetzung für die Durchführung dieses Tests ist, dass die Gebäudehülle mit der Luftdichtheitssebene einschließlich aller Fenster und Türen bereits fertig gestellt wurde. Um Nachbesserungen und die Beseitigung der festgestellten Leckagen kostengünstig zu ermöglichen, sollte der Innenausbau noch nicht begonnen haben. ​​​​Wird dagegen der Luftwechsel eines Gebäudes ermittelt, muss sich das Gebäude im normalen Nutzungszustand (ohne provisorische Abdichtungen) befinden.
Beim Blower-Door-Test wird ein elektrisches Gebläse in den Rahmen einer offenen Eingangstür oder eines geöffneten Fensters eingesetzt, wobei hierbei minimale und maximale Öffnungsvorgaben eingehalten werden müssen. Das Gebläse erzeugt einen Unter- oder Überdruck im Gebäude, sodass Luftundichtigkeiten gemessen und genau lokalisiert werden können. 
Eine luftdichte Gebäudehülle spielt hinsichtlich des Wärmeschutzes eine große Rolle und trägt maßgeblich zur Einsparung von Energiekosten bei.

3. Rechtliche Vorgaben

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die Luftdichtheit von Gebäuden, zum Beispiel für Neubauten sowie bei der Nutzung von Lüftungsanlagen. Diese Grenzwerte werden ebenfalls mit einer Luftdichtheitsprüfung nachgewiesen.

Wer eine Sanierung durchführt, greift in ein bestehendes System ein. Wo vorher Wärme verloren ging, fand in der Regel gleichzeitig auch ein Luftaustausch statt. Luftdicht „eingepackte“ Gebäude erfordern daher ein angepasstes Lüftungskonzept, um den hygienisch notwendigen Luftwechsel sicher zu stellen (vgl. auch Seite Lüftung). Die DIN 1946-6 gibt beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster vor, ein Lüftungskonzept zu erstellen, im Einfamilienhaus auch bei der Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche. In diesen Fällen sind die planenden und ausführenden Fachleute verpflichtet, die Hausbesitzer*innen zum Thema Lüftung zu beraten. 

Unsere Tipps

  • Durch einen Luftdichtheitstest kann man auf einfachem Weg einen wichtigen Qualitätsaspekt prüfen.
  • Aus bauphysikalischen und energetischen Gründen luftdicht „eingepackte“ Gebäude erfordern ein angepasstes Lüftungskonzept, um den hygienisch notwendigen Luftwechsel sicher zu stellen (siehe Merkblatt Lüftung).
  • Beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster ist nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vorgeschrieben, im Einfamilienhaus auch bei der Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche.