Inhalte zur Förderung:
- FAQs zur Förderung
- Aktuelle Förderprogramme für die Sanierung
- Weitere Programme für Sanierungsmaßnahmen
- Förderübersichten
Förderprogramme zu nutzen, lohnt sich: Durch die erhöhten Förderangebote ist eine Sanierung jetzt noch attraktiver geworden. Die Maßnahmen können bedeutend günstiger und auf einem energetisch hohen Niveau ausgeführt werden. Unabhängige Experten tragen zur Qualitätssicherung bei und machen Ihr Gebäude zukunftsfähig.

Der Weg zum passenden Förderprogramm
Auch nach geduldigem Suchen und aufmerksamem Lesen kann der „Förderdschungel“ undurchsichtig bleiben.
Informieren Sie sich daher vorab über die wichtigsten Grundsätze.
Oder wenden Sie sich direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne in unserer Beratung weiter!
1. FAQs zur Förderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen sowohl einzeln als auch Rahmen einer Gesamtsanierung. Hier eine Auswahl der wichtigsten förderwürdigen Maßnahmen:
- Wärmeschutz (Dämmung von Wänden, Dächern und Decken, Austausch von Fenstern oder Türen)
- Moderne Heiz- und Haustechnik, Optimierung vorhandener Heiztechnik
- Einsatz Erneuerbarer Energien
- Denkmalgeschützte Gebäude/Gebäudeteile
- Einbruchschutz
- Barrierefreiheit
- Energieberatung, Fachplanung, Baubegleitung
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Zinsgünstige Kredite (oft mit Tilgungszuschuss), direkte Zuschüsse oder steuerliche Förderung.
- Bei der Kreditvariante bedeutet „Tilgungszuschuss“, dass ein bestimmter Anteil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen gibt es auch Programme mit zeitlich begrenzten Krediten.
- Direkte Zuschüsse sind sinnvoll, wenn kein Kredit benötigt oder über Banken/Sparkassen frei finanziert wird.
- Die steuerliche Förderung für Selbstnutzer von Wohngebäuden ermöglicht eine erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten (Reduzierung des zu zahlendes Steuerbetrags.
Kombinationen der drei Varianten sind grundsätzlich möglich, aber in der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Hier sollte der Einzelfall im Vorfeld geklärt werden.
Wer fördert?
Fördermittel werden bereitgestellt durch
- den Bund (staatliche Förderprogramme).
- das Land (z.B. Nordrhein-Westfalen) oder
- die Kommunen (Stadt oder Kreis) oder
- Energieversorger (nur für deren Kunden)
Da die Fördertöpfe der Institutionen in der Regel aus verschiedenen Quellen finanziert werden, können einige Förderprogramme kombiniert werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Diese Fragestellung kann man nicht allgemein beantworten: Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Richtlinien, die zu beachten sind! Besonders wichtig sind die technischen Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen, sowie die formalen Anforderungen für die korrekte Antragstellung. Diese sollten bereits in der Planungsphase (vor dem Einholen von Handwerkerangeboten) bekannt sein.
Für die meisten Förderprogramme gilt: Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen.
2. Aktuelle Förderprogramme für die Sanierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Kredit:
- BEG Wohngebäude - Effizienzhaus, mit Tilgungszuschuss: KfW 261
- BEG Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen (nur in Kombination mit BEG EM Zuschuss-Programm): KfW 358
- BEG Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude: KfW 263
Zuschuss:
- BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: BAFA
- BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Heizungstechnik: KfW 458
- BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudetechnik, außer Heizung (z.B. Lüftung, Smart Home): BAFA
- BEG Nichtwohngebäude - Einzelmaßnahmen BAFA
Gut zu wissen:
Die Antragstellung sowie der inhaltliche und zeitliche Ablauf sind genau geregelt. Hier ist es empfehlenswert die Schritt-für-Schritt-Übersichten bzw. Merkblätter zur Antragstellung der KfW bzw. BAFA zu nutzen.
Bei der KfW findet man alles direkt auf der jeweiligen Programmseite, z. B. unter „So funktioniert´s“.
Beim BAFA nutzen Sie die Rubrik „Informationen zur Antragstellung“.
Sehr hilfreich sind auch die regelmäßig aktualisierten FAQ´s zum BEG.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude („BAFA-Vor-Ort-Beratung“)
Hier können Sie Zuschüsse zu einer ausführlichen Energieberatung erhalten. Das Ergebnis der Beratung wird in einem detaillierten Gutachten dokumentiert und im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst.
Informationen dazu finden Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze:
- für Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind
- Zuschuss in Höhe von 50 % der Honorarkosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
- Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Vom BAFA zugelassene Beraterinnen/Berater finden Sie hier
Steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG)
Alternativ zu den Förderprogrammen des BEG können Sie die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Wohngebäude in besonderer Weise steuerlich absetzen. Diese Art der staatlichen Förderung ist relativ unbürokratisch und braucht keinen Förderantrag.
Das Wichtigste in Kürze:
- für selbst genutzte Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind
- Abschreibung von 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre (Aufteilung 7%, 7%, 6%) im Rahmen der Steuererklärung
- Gesetzestext: www.gesetze-im-internet.de
- Ein Musterformular, das vom Fachunternehmer (z.B Handwerksbetrieb, Installateur) oder einer „Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG“ (z.B. Energieberater, Architekt) auszufüllen ist
Unser Tipp
Richtlinien und Förderbedingungen sind häufig umfangreich und kompliziert. Manchmal lassen sich auch mehrere Fördertöpfe kombinieren. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem konkreten Vorhaben weiter. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies und unabhängiges Beratungsgespräch. Geprüfte Fachleute finden Sie auf unserer Seite Energieeffizienz-Partner.
3. Weitere Programme für Sanierungsmaßnahmen
Programme des Landes NRW:
- Zuschüsse für Heiztechnik auf Basis Erneuerbarer Energien, Lüftungsanlagen und vieles mehr: progres.nrw - Klimaschutztechnik
- Zahlreiche zinsgünstige bzw. zinslose Kredite der NRW.Bank für Sanierung und Neubau (am besten den „Förderlotsen“ nutzen)
Weitere KfW-Programme:
- Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien, z. B. Photovoltaik-Anlagen: KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien- Standard“ Nr. 270
- Abbau von Barrieren und Einbruchschutz, Kreditvariante: Programm „Altersgerecht Umbauen“ Nr. 159
4. Förderübersichten
Übersichten mit Suchfunktion über Bundes- und Landesprogramme und Hilfe bei der Auswahl bietet unter anderem diese Institution:
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Fördermittel-Suche der NRW.energy4climate - Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz