Acht Schritte zur erfolgreichen Sanierung
Hat man ein Haus gekauft, geerbt und/oder möchte modernisieren, dann stellen sich einige Fragen:
Wie fange ich am besten an? Was bedeutet energetische Sanierung überhaupt? Wer hilft mir und wen muss ich mit einbeziehen? Was gilt es zu beachten?
Ziel ist es, im Zeit- und Kostenrahmen zu bleiben und die gesteckten Einsparziele und den Komfortgewinn auch zu erreichen. Außerdem sollte die Chance genutzt werden, eventuelle spätere Maßnahmen mit einzuplanen und vorzubereiten. Dann wird eine Sanierung auch auf lange Sicht hin erfolgreich. Der Schlüssel dazu ist eine umfassende und vorausschauende Planung. Hilfe für eine sinnvolle Vorgehensweise bieten Ihnen unsere acht Schritte:
1. Gut starten: Bedarf und Wünsche klären
Informieren Sie sich über das Thema energetische Sanierung, über die verschieden Möglichkeiten der Dämmung und der Heizungstechniken. Finden Sie heraus, welche Maßnahmen jetzt oder in Zukunft anstehen. Dazu gehören nicht nur die baulichen Maßnahmen, sondern auch Ihre eigene Lebenssituation. Wie wollen Sie in den nächsten Jahren in Ihrem Gebäude leben? Steht eine Wohnraumerweiterung an? Möchten Sie die Wohnung altersgerecht umbauen? Jetzt ist der Zeitpunkt ideal, auch hierfür Lösungen zu finden.
2. Energieberatung nutzen und vorausschauend planen
Ein Haus ist ein komplexes System. Einzelaktionen blockieren oft den Weg zur optimalen Lösung, auch wenn sie handwerklich professionell ausgeführt werden. Das kann beträchtliche Mehrkosten verursachen oder es wird einfach die Chance nicht genutzt. Mit einer qualifizierten Gebäudeenergieberatung können Sie das vermeiden: Sie erhalten nicht nur detailliert Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, sondern auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie sinnvoll an eine energetische Sanierung herangehen können.
Wenn Sie wissen, welche energetischen Baumaßnahmen anstehen, kann eine sinnvolle Reihenfolge gefunden werden. Zum Beispiel kann im Zuge der Dachsanierung eine spätere Außenwanddämmung durch das Herstellen eines ausreichend großen Dachüberstands vorbereitet werden. Oder die Heizung wird so gewählt, dass man später einen Kaminofen oder eine Solaranlage nachrüsten kann. Bei Modernisierungsarbeiten sollten nicht nur die Mindestanforderungen nach dem Gebäudenerergiegesetz (GEG) erfüllt werden, denn die Mehrkosten für eine stärkere Dämmung oder eine Dreifach-Verglasung sind im Verhältnis relativ gering und amortisieren sich in der Regel schnell. Daher sollten Sie sich für die bestmögliche Dämmung und die zurzeit beste Verglasungsart entscheiden. So entsprechen die Maßnahmen auch zukünftigen Baustandards und Sie sind gegen steigende Energiepreise gewappnet.
Unsere Tipps
- Holen Sie sich in der Planungsphase Hilfe und nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung.
- Nutzen Sie die Chance - sanieren Sie zukunftsfähig!
- Nutzen Sie eine unabhängige Vor-Ort-Energieberatung:
- Angebot der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
- Neutrale Beratungsangebote in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis: www.energieberatung-bonn-rheinsieg.de
- BAFA-Beratung, Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
- Setzen Sie auf qualifizierte Handwerker, zum Beispiel die Energieeffizienz-Partner der Bonner Energie Agentur.
- Investieren Sie in Planung – „wer billig plant, baut teuer“.
3. Die Chance nutzen – ein gutes Gesamtkonzept erstellen
Wenn der Energie-Fahrplan steht und die zusätzlichen Maßnahmen bekannt sind, ist es empfehlenswert ein Gesamtkonzept erstellen zu lassen. Hierfür sollten auch alle rechtlichen Vorgaben geprüft werden (Vorgaben durch Baurecht, Bebauungsplan, Energieeinsparverordnung etc.). Dieses Konzept muss nicht sofort vollständig umgesetzt werden.
Sobald mehrere Maßnahmen an einem Gebäude umgesetzt werden, ist es ratsam, Planer hinzuzuziehen. Sie kümmern sich um einen geregelten Bauablauf, koordinieren alle am Bau Beteiligten und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in Einklang gebracht werden. Wenn ein Bauantrag gestellt werden muss (Dachgaube, Aufstockung, Anbau) muss ein Planungsbüro hinzugezogen werden.
4. Kostenrahmen und mögliche Fördermittel
Planung, Kosten und Finanzierung der Sanierung müssen immer gemeinsam betrachtet werden. Ohne Kenntnis der Kosten können Sie nicht entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Nur mit Vorgabe Ihres finanziellen Rahmens werden die Sanierungsschritte geplant, die auch realisierbar sind. Am Anfang der Planung werden grobe Annahmen getroffen, am Ende steht der detaillierten Kostenermittlung ein ausgeklügelter Finanzplan gegenüber. Machen Sie frühzeitig den Realitäts-Check. Informieren Sie sich, welche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite es gibt, wo diese beantragt werden können und welche Anforderungen hierfür erfüllt werden müssen. Mehr Details zu Fördermittels erhalten Sie auf unserer Seite Förderung Bestand.
5. Detaillierte Planung
Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und wie diese finanziert werden, geht es in die detailliertere Planung. Hier sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Die Ausführungsplanung ist die Grundlage für Planer und Handwerker bei der Umsetzung. Überlegen Sie, welche Leistungen Sie in Eigenleistung umsetzen können und möchten und ob die Maßnahmen in einem Zug oder in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden sollen.
6. Angebotsphase bei Fachfirmen für möglichen Bauvertrag
Sind in der Ausführungsplanung alle Maßnahmen im Detail geplant und die Materialien festgelegt, können Sie die Angebote einholen. Wählen Sie Fachfirmen, die für diese Aufgabe geeignet sind, zum Beispiel die „Energieeffizienz-Partner“. Als Grundlage für die Angebote dient eine Leistungsbeschreibung. Je präziser die Beschreibung der gewünschten Leistung ist, desto leichter lassen sich die Angebote vergleichen. Die Leistungsbeschreibung und das Angebot sind Vertragsbestandteil für den Bauvertrag, den Sie mit den ausführenden Firmen schließen.
7. Während der Bauzeit: Bauleitung / Baubegleitung
Sind die Firmen beauftragt, kann die Umsetzung der Maßnahmen endlich beginnen. Selbst bei vermeintlich kleineren Maßnahmen ist es sinnvoll, diese von einem sachkundigen Bauleiter überwachen zu lassen. Informieren Sie sich über seine Aufgaben sowie über zusätzliche Möglichkeiten, Bauleistungen zu kontrollieren. Nach der Fertigstellung der vertragsgerecht erbrachten Leistung haben die Firmen ein Recht auf eine Abnahme und eine fristgerechte Vergütung.
8. Nachweise & Hinweise zu Nutzung, Wartung und Pflege
Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen gibt es noch einige Dinge zu beachten. So sollten Sie prüfen, ob Ihnen alle erforderlichen Nachweise der Firmen vorliegen, z.B. die „Unternehmererklärungen“ gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Einige Formulare müssen Sie bei den Behörden unaufgefordert einreichen, andere Nachweise müssen Sie nur aufbewahren und auf Anfrage vorlegen können. Informieren Sie sich im letzten Schritt auch darüber, wie Sie Ihr Gebäude richtig warten und pflegen. So müssen z.B. Filter an einer Lüftungsanlage gewechselt und Beschläge an Fenstern und Türen nachgestellt werden. Lassen Sie sich in den Betrieb der Heizungs- und Lüftungsanlage einweisen, dann trägt eine effizient geregelte, gesteuerte und eingestellte Anlagentechnik zu einer zufriedenstellenden Nutzung Ihres frisch sanierten Gebäudes bei.