Heizungstausch: Erneuerbare Energien lösen Öl und Gas ab

Erneuerbare Energien müssen mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen in den nächsten rund 20 Jahren ablösen. Solarenergie und Wärmepumpen sowie Biomasse sind verlässliche und klimafreundliche Alternativen – auch in Bestandsgebäuden. Die steigende CO2-Bepreisung macht sie mittelfristig auch wirtschaftlich sinnvoll, zudem wird der Heizungstausch massiv gefördert.

Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizungsanlage beträgt rund 20 Jahre. Noch ältere Heizungen sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch immer mehr den Geldbeutel belasten.

1. Kommunale Wärmeplanung

Wenn demnächst fossile Heizungen ausgedient haben, wie heizen wir dann in Zukunft? Ein kommunaler Wärme­plan soll prüfen, wie Stadtteile oder Wohngebiete zukünftig am effizientesten mit Wärme versorgt werden können. Bei Wärmenetzen wird die Wärme zentral bereitgestellt und in die Gebäude verteilt. Das einzelne Gebäude hat also keinen eigenen Wärmeerzeuger mehr und kann die „Dienstleistung Wärme“ an einen spezialisierten Anbieter abgeben, der auf Effizienz und Klimaschutz achtet. Allgemein spricht man von Fernwärme.

Viele Quartiere und Wohngebiete werden wegen fehlender Infrastruktur gar nicht oder erst später mit Wärmenetzen versorgt werden können. In diesem Fall müssen die Gebäude weiterhin mit einem eigenen Wärmeerzeuger beheizt werden.

Seit Januar 2021 gilt im Gebäudesektor die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2). Damit steigen die Kosten für die fossilen Energieträger Erdgas und Heizöl zusätzlich an. Eine Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus mit Öl­heizung und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl zeigt: Je nach Entwicklung der CO2­-Bepreisung betragen die Zusatzkosten in den nächsten 20 Jahren rund 25.000 Euro.

Bei erneuerbaren Energieträgern fallen derzeit keine Zusatzkosten an. Die CO2-­Emissionen von Strom werden im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits seit 2005 in den Strompreis mit eingerechnet.

Wärmepumpen: modern heizen mit Umweltwärme und Ökostrom

Über die Hälfte der neu errichteten Wohngebäude wird bereits heute mit Wärmepumpen beheizt. Auch in Be­standsgebäuden kommen immer mehr Wärmepumpen zum Einsatz. Sie liefern verlässlich die gewünschte Wärme, sparen viel CO2 und bei guter Planung auch Geld ein.

Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik-Anlage

Der Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zunehmend klimafreundlich. Mit einer eigenen Photovoltaik­Anlage kann man in den Übergangszeiten (Frühling, Herbst) einen Teil des Wärmepumpenstroms selbst erzeugen.

Biomasseheizungen als Joker und im ländlichen Raum: Eine Alternative zu fossilen Energie­

Eine Alternative zu fossilen Energie­trägern sind nachwachsende Rohstoffe in Form von Scheitholz und Holzpellets oder Holzhack­schnitzeln für größere Gebäude. Sie eignen sich vor allem für Gebäude, in denen hohe Vorlauftemperaturen nötig sind, weil sie in absehbarer Zeit nicht saniert werden können und/oder weil eine Anpassung der Heizflächen nicht in Frage kommt.

Heizenergie sparen durch Dämmung ist immer sinnvoll

Mit der Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke oder einem Fenstertausch sinken die Wärmeverluste des Gebäudes und damit das erforderliche Temperaturniveau für die Heizungsflächen. Wenn möglich, sollte die Reihen­folge so sein: Zuerst dämmen und damit die zum Heizen notwendige Energiemenge senken, dann Heiztechnik austauschen. Dann kann die Heizleistung des neuen Erzeugers entsprechend kleiner sein.

Fernwärme

Fernwärme erfüllt die Anforderungen an die 65% erneuerbare Energien-Regelung, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten ist. Wer Fernwärme nutzt, benötigt keine Heizung im Haus. Stattdessen ist eine Übergabestation erforderlich. Für die Fernwärme werden unterschiedliche klimafreundliche Quellen genutzt. Das Fernwärmenetz ist in Teilen Bonns ausgebaut. Bei SWB Energie und Wasser können Sie herausfinden, ob bei Ihnen ein Fernbwärmeanschluss existiert. 

Der Einbau von effizienten Heizungen wird massiv geför­dert. Zu den förderfähigen Kosten zählen Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie viele der dafür er­forderlichen Begleitmaßnahmen. Zu diesen sogenannten Umfeldmaßnahmen gehören beispielsweise die Wärme­dämmung von Rohrleitungen, der Ersatz von Heizkörpern, alternativ dazu Flächenheizungen oder die Kosten für die Warmwasserbereitung. Außerdem nötige Umbauarbeiten von Heiz-­ und Technikräumen einschließlich der Entsor­gung des Öltanks. Achtung: Der Förderantrag muss in der Regel vor der Beauftragung des Fachunternehmens erfolgen.

Details zu den aktuellen staatlichen Förderungen erfahren Sie im Internet unter dem Stichwort „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.

Rechtliche Grundlagen, Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt u.a. Grenzwerte für Schadstoffe und den Abgasverlust fest. Die Schornsteinfeger*innen prüfen im Rahmen der regelmäßigen Messungen die Einhaltung dieser Grenzwerte. Außerdem werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mindestanforderungen an Effizienz und Austauschpflichten geregelt.

Heizkessel (§ 72 GEG), Rohrleitungen (§ 71 GEG) sowie unbeheizte Speicher- und Spitzböden (§ 47 GEG) haben Austausch- und Nachrüstverpflichtungen. Sie gelten unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist. Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 gewohnt hat, greifen die Austausch- und Nachrüstverpflichtungen erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat nach dem Erwerb zwei Jahre Zeit, die Nachrüstungen durchzuführen.

Öl- oder Gas-Heizkessel ab 4 Kilowatt Nennleistung müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Die Austauschpflicht betrifft nur sogenannte Konstanttemperatur-Kessel. Diese alte Technik wurde etwa bis Mitte der 1980er Jahre verwendet. Entsprechend sind neuere Techniken wie Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen, auch wenn sie 30 Jahre und älter sind.

Hinweis:
Das neue GEG, das seit 01.01.2024 gilt, hat neue Regeln bezüglich Heizungsaustausch erlassen und festgelegt, welche Heizsysteme bzw. Kombinationen von Heizsystemen zugelassen sind. Weitere Infos finden Sie hier https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/NeuregelungenGEG2024/GEG2024.html  

Unsere Tipps

  • Beim Heizungstausch wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit bis zu 50% Zuschuss gefördert. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite Förderung Bestand.
  • Planen Sie zukunftsorientiert: Der Einsatz regenerativer Energien ist bei Neubauten bereits jetzt gesetzlich gefordert. Der Trend geht in Richtung Niedrigstenergiehaus sowie Null- oder Plus-Energiehaus. Das bedeutet, das Gebäude produziert mehr Energie als es verbraucht. Dies kann, abgesehen von der Voraussetzung einer optimalen Dämmung, durch Kraft-Wärme-Kopplung oder Photovoltaik erreicht werden. Bei der Planung einer neuen Heizungsanlage sollte diese Entwicklung vorausschauend berücksichtigt werden.
  • Ist an Ihrer Adresse ein Fernwärmeanschluss möglich? Bei den SWB Energie und Wasser können Sie das herausfinden.