Nutzen Sie auch beim Neubau die gut gefüllten Fördertöpfe: So können Sie die Mehrkosten für einen höheren energetischen Standard und den Einsatz von erneuerbaren Energien merklich reduzieren und profitieren von deutlich geringeren laufenden Kosten. Damit ein Neubau auch zukünftigen Ansprüchen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wohngesundheit genügt, bedarf es einer gut durchdachten und vor allem ganzheitlichen Planung.

Das Förderprinzip: Je „besser“ das Gebäude, desto höher ist die Förderung

Der geplante Neubau wird mit dem gesetzlichen Mindeststandard verglichen, der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist.
Wer Förderung erhalten möchte, muss die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten, also „besser“ sein.
Weitere Details finden Sie unter Rechtliche Vorgaben und unter Gebäudestandards auf der Seite Energieeffizienter Neubau.
Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm oder bei Fragen zu den Inhalten der Programme können wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Beratung weiterhelfen.

Hinweis:
Die staatliche Förderung befindet sich seit Jahresbeginn 2021 im Umbau, der schrittweise vollzogen wird. Bitte beachten Sie daher die jeweils angegebenen Ablauf- und Startdaten.                     

1. Aktuelle Förderprogramme für den Neubau

In diesem Programm werden Zuschüsse für die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses gegeben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderkredit ab 0,51 %  effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 25 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst. Für den Neubau sind folgende Änderungen zu bachten:

  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

 

In diesem Programm werden zinsgünstige Kredite für den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen vergeben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kreditzins 0,91 - 0,98 % eff. (für 5 bzw. 10 Jahre fest), verschiedene Kreditlaufzeiten möglich
  • maximale Kreditsumme 100.000 € pro Vorhaben
  • Antrag VOR Beginn der Maßnahme (= Beginn der Bauarbeiten) über die Hausbank, Infos unter www.kfw.de/124 

In diesem Programm werden Zuschüsse für den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen vergeben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • Voraussetzung 1: Bauantrag oder Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021
  • Voraussetzung 2: Maximales Haushaltseinkommen (Art der Berechnung beachten!) von 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Antrag innerhalb von 6 Monaten NACH Einzug, Infos unter www.kfw.de/424 

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei Grenzwerte für neue Gebäude wichtig: 

  • Der maximal erlaubte Wärmeverlust über die Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach etc.)
  • Die maximal erlaubte Energiemenge zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung. 

Bei der Energiemenge wird außerdem berücksichtigt, auf welche Weise sie erzeugt wird und wie viel Ressourcen bereits vor der „Ankunft“ im Gebäude verbraucht worden sind. Diese sogenannte Primärenergie wird der im Gebäude benötigten Energiemenge, der Endenergie, hinzugerechnet. Je umweltfreundlicher die Energieerzeugung, desto kleiner ist der Aufschlag zur Endenergie.

Die beiden Grenzwerte – Wärmeverlust und Primärenergie – werden individuell für jedes Gebäude errechnet. Ändert sich also beispielsweise etwas an den Außenmaßen, so müssen auch die Berechnung angepasst und neue Grenzwerte ermittelt werden.

Wenn das neue Gebäude unterhalb dieser errechneten Grenzwerte liegt, so erfüllt es den gesetzlichen Mindeststandard. 

„Effizienzhaus“ ist ein Begriff aus den staatlichen Förderprogrammen. Er bezeichnet einen energetisch guten bis sehr guten Standard, der gefördert werden kann. Es gibt derzeit im Neubau drei verschiedene Effizienzhaus-Stufen: Effizienzhaus 55, 40 und 40 plus.

Bei den Berechnungen zum Förderantrag werden der vorhandene Wärmeverlust über die Außenbauteile und der Primärenergiebedarf mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen. Die gesetzlichen Grenzwerte werden dabei als „100 %“ angesetzt. Ein Effizienzhaus muss entsprechend seiner „Stufe“ darunter liegen: Beispielsweise darf ein Effizienzhaus 55 nur 55 % des gesetzlichen Grenzwertes für die Primärenergie aufweisen.

Welche Prozentwerte zum Erreichen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufen maßgeblich sind, ist in den Richtlinien der staatlichen Förderprogramme hinterlegt. Je nach Effizienzhaus-Stufe gibt es unterschiedlich hohe Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse: Je effizienter das Gebäude ist, desto höher sind die Fördersätze.

Gefördert wird von staatlicher Seite das Gebäude als Ganzes, also das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards.
Bei den Landesprogrammen ist darüber hinaus auch die Förderung einiger Einzelmaßnahmen möglich, z. B. von Lüftungsanlagen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Zinsgünstige Kredite (oft mit Tilgungszuschuss) und direkte Zuschüsse.

  • Bei der Kreditvariante bedeutet „Tilgungszuschuss“, dass ein bestimmter Anteil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen gibt es auch Programme mit zeitlich begrenzten Krediten.
  • Direkte Zuschüsse sind sinnvoll, wenn kein Kredit benötigt oder über Banken/Sparkassen frei finanziert wird.

Diese Fragestellung kann man nicht allgemein beantworten: Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Richtlinien, die zu beachten sind! Besonders wichtig sind die technischen Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen sowie die formalen Anforderungen für die korrekte Antragstellung. Diese sollten bereits in der Planungsphase bekannt sein.

Im Neubau sollte der angestrebte energetische Standard so früh wie möglich – am besten bereits im Entwurfsstadium – berücksichtigt werden. Er sollte Teil des Gesamtkonzepts sein.

Für die meisten Förderprogramme gilt: Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen.

3. Änderungen in der zukünftigen Förderlandschaft

Die öffentlichen Förderungen wurden deutlich verbessert, zuletzt im Januar 2021. Zeitgleich hat eine grundsätzliche Umstrukturierung der Förderprogramme des Bundes begonnen. Nach Abschluss (voraussichtlich zum 01.01.2023) wird es auf staatlicher Ebene nur noch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG (jeweils als Kredit- oder Zuschussvariante) geben:

  • BEG EM für Einzelmaßnahmen (nur für Sanierungen)
  • BEG WG für Wohngebäude (Neubau und Sanierungen zum Effizienzhaus)
  • BEG NWG für Nicht-Wohngebäude (Neubau und Sanierungen zum Effizienzgebäude)

Nutzen Sie unsere Beratung, um zu erfahren wie die Förderbedingungen momentan aussehen. 

 

 

Neben dem Bund gehören auch die Länder zu den öffentlichen Fördergebern

Kommunen (Stadtkreise, Städte, Gemeinden) greifen über Regelwerke in den Neubau ein (z. B. Bebauungspläne oder Satzungen) oder machen bestimmte Vorgaben beim Verkauf/der Bebauung eigener Grundstücke. In der Regel haben Sie aber keine eigenen Förderprogramme für neue Gebäude.

 

Unser Tipp

Richtlinien und Förderbedingungen sind häufig umfangreich und kompliziert. Manchmal lassen sich auch mehrere Fördertöpfe kombinieren. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem konkreten Vorhaben weiter. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies und unabhängiges Beratungsgespräch. Geprüfte Fachleute finden Sie auf unserer Seite Energieeffizienz-Partner

Hinweis: Innerhalb eines Programms können unterschiedliche Bedingungen festgelegt sein, je nachdem ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt.

Programme des Landes NRW:

    Übersichten mit Suchfunktion über Bundes- und Landesprogramme und Hilfe bei der Auswahl bietet unter anderem diese Institution: 

    Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)