Inhalte zur Förderung:

Der Weg zum passenden Förderprogramm

Auch nach geduldigem Suchen und aufmerksamem Lesen kann der „Förderdschungel“ undurchsichtig bleiben.
Informieren Sie sich daher vorab über die wichtigsten Grundsätze.
Oder wenden Sie sich direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne in unserer Beratung weiter!                

Gefördert werden Maßnahmen sowohl einzeln als auch Rahmen einer Gesamtsanierung. Hier eine Auswahl der wichtigsten förderwürdigen Maßnahmen:

  • Wärmeschutz (Dämmung von Wänden, Dächern und Decken, Austausch von Fenstern oder Türen)
  • Moderne Heiz- und Haustechnik, Optimierung vorhandener Heiztechnik
  • Einsatz Erneuerbarer Energien 
  • Denkmalgeschützte Gebäude/Gebäudeteile
  • Einbruchschutz
  • Barrierefreiheit
  • Energieberatung, Fachplanung, Baubegleitung 

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Zinsgünstige Kredite (oft mit Tilgungszuschuss), direkte Zuschüsse oder steuerliche Förderung.

  • Bei der Kreditvariante bedeutet „Tilgungszuschuss“, dass ein bestimmter Anteil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen gibt es auch Programme mit zeitlich begrenzten Krediten.
  • Direkte Zuschüsse sind sinnvoll, wenn kein Kredit benötigt oder über Banken/Sparkassen frei finanziert wird.
  • Die steuerliche Förderung ermöglicht eine erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten (Reduzierung des zu versteuernden Einkommens).

Kombinationen der drei Varianten sind grundsätzlich möglich, aber in der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Hier sollte der Einzelfall im Vorfeld geklärt werden.

Diese Fragestellung kann man nicht allgemein beantworten: Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Richtlinien, die zu beachten sind! Besonders wichtig sind die technischen Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen, sowie die formalen Anforderungen für die korrekte Antragstellung. Diese sollten bereits in der Planungsphase (vor dem Einholen von Handwerkerangeboten) bekannt sein.

Für die meisten Förderprogramme gilt: Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen.

2. Änderungen in der Förderlandschaft

In Januar und Februar 2024 sind neue Änderungen auf Grundlage des GEG 2023 in Kraft getreten. Innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG gibt es Kredit- oder Zuschussvarianten für:

  • BEG EM - Einzelmaßnahmen
  • BEG WG für Wohngebäude (Neubau und Sanierungen zum Effizienzhaus)
  • BEG NWG für Nicht-Wohngebäude (Neubau und Sanierungen zum Effizienzgebäude)

Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, den Austausch der Heizung als Einzelmaßnahme in Kombination mit einem Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen zu erweitern.

Hinweis:
Die Stadt Bonn hat im Rahmen der "Ausbauinitiative Solares Bonn" ein Förderprogramm Photovoltaik verabschiedet.
Es gilt für Neu-Installation von Photovoltaikanlagen, die nicht der noch zu beschließenden PV-Verpflichtung der Stadt Bonn unterliegen oder im Rahmen anderer rechtlichen Verpflichtungen errichtet werden müssen. Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie über die Website der Stadt Bonn zu Förderpogramme fürs Klima.

3. Aktuelle Förderprogramme für die Sanierung

Für Sanierungsmaßnahmen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Für alle Förderungen kann zwischen einem Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden.

Kredit + Tilgungszuschuss:

  • BEG Wohngebäude - Effizienzhaus: KfW 261
  • BEG Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen (nur in Kombination mit Zuschuss Heizung) KfW 358
  • BEG Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen: KfW 263

Zuschuss:

  • BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: BAFA
  • BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Heizungstechnik: KfW 458
  • BEG Wohngebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudetechnik, außer Heizung (z.B. Lüftung, Smart Home): BAFA
  • BEG Wohngebäude - Effizienzhaus: KfW 261
  • BEG Nichtwohngebäude - Übersicht beim BAFA


Das Wichtigste in Kürze:

  • ab Januar 2024 gelten neue Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • die Förderung i. d. R. als Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss möglich
  • Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude möglich
  • Fördersumme bemisst sich am Sanierungsstandard - je besser saniert wird, desto mehr Förderung gibt es
  • Zuschusshöhe je nach Maßnahme unterschiedlich
  • Teilweise höhere Förderung um 5 Prozentpunkte durch die Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Höhere Förderung beim Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse). Bonus von 2,5 Prozentpunkten im Neubau und 5 Prozentpunkten in der Sanierung.
  • Neue Regelung zum Vorhabenbegin: Beauftragung von Bauleistungen erst nach Antragstellung, bei der Kreditförderung nach einem dokumentierten Bankgespräch
  • Antrag VOR Beginn der Maßnahme (= vor Erteilung von Handwerker- oder Lieferaufträgen) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verpflichtend, außer bei Einzelmaßnahme Heizungsaustausch: www.energie-effizienz-experten.de 
  • Eine zusätzliche Förderung gibt es für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten

Hier können Sie Zuschüsse zu einer ausführlichen Energieberatung erhalten. Das Ergebnis der Beratung wird in einem detaillierten Gutachten dokumentiert und im individuellen Sanierungsfahrplan (iSfP) zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • für Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind
  • Zuschuss in Höhe von 80 % der Honorarkosten, maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 € für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten
  • Antragstellung durch die Beraterin/den Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Vom BAFA zugelassene Beraterinnen/Berater finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de

Alternativ zu den Förderprogrammen können Sie die Kosten für Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen in besonderer Weise steuerlich absetzen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • für selbst genutzte Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind
  • Abschreibung von 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre (Aufteilung 7%, 7%, 6%) im Rahmen der Steuererklärung
  • Gesetzestext: www.gesetze-im-internet.de
  • Formulare, die vom Fachunternehmer oder einer „Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV*“ auszufüllen sind: www.bundesfinanzministerium.de

*Die EnEV (Energieeinsparverordnung) wurde am 01.11.2020 vom GEG (Gebäudeenergiegesetz) abgelöst. 

Die Musterbescheinigung ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden-musterbescheinigungen.docx?__blob=publicationFile&v=2 

 

Neben dem Bund gehören auch die Länder zu den öffentlichen Fördergebern. Förderungen auf kommunaler Ebene (Stadt, Gemeinde, Energieversorger) haben häufig eine kürzere Geltungsdauer, daher erkundigen Sie sich am besten direkt bei den örtlichen Verwaltungen bzw. Ihrem Energieversorger nach den aktuellen Möglichkeiten. 

 

Unser Tipp

Richtlinien und Förderbedingungen sind häufig umfangreich und kompliziert. Manchmal lassen sich auch mehrere Fördertöpfe kombinieren. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem konkreten Vorhaben weiter. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies und unabhängiges Beratungsgespräch. Geprüfte Fachleute finden Sie auf unserer Seite Energieeffizienz-Partner

Programme des Landes NRW:

Weitere KfW-Programme:

    Übersichten mit Suchfunktion über Bundes- und Landesprogramme und Hilfe bei der Auswahl bietet unter anderem diese Institution: 

    Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Fördermittel-Suche der NRW.energy4climate - Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz