Inhalte zur Förderung:
Mit Hilfe der Förderprogramme können Sie die Mehrkosten für einen höheren energetischen Standard merklich reduzieren und profitieren von deutlich geringeren laufenden Kosten. Damit ein Neubau auch zukünftigen Ansprüchen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wohngesundheit genügt, bedarf es einer gut durchdachten und vor allem ganzheitlichen Planung.

Das Förderprinzip: Je „besser“ das Gebäude, desto höher ist die Förderung
Der geplante Neubau wird mit dem gesetzlichen Mindeststandard verglichen, der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist.
Wer Förderung erhalten möchte, muss die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten, also „besser“ sein.
Weitere Details finden Sie unter Rechtliche Vorgaben und unter Gebäudestandards auf der Seite Energieeffizienter Neubau.
Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm oder bei Fragen zu den Inhalten der Programme können wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Beratung weiterhelfen.
1. Aktuelle Förderprogramme für den Neubau
Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW „Klimafreundlicher Neubau“ Nr. 297/298
Hier gibt es zinsgünstige Kredite für den Neubau oder Erstkauf von besonders effizienten und klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt 2 Förderstufen: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“
- Für beide Förderstufen muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht werden.
- Für die Erstellung der Nachweise und Zertifikate und zur Antragstellung ist ein/e besonders qualifizierte/r Experte/Expertin verpflichtend zu beauftragen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW „Wohneigentumsprogramm“ Nr. 124
In diesem Programm werden zinsgünstige Kredite für den Kauf oder Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen vergeben.
Das Wichtigste in Kürze:
- für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- maximale Kreditsumme 100.000 € pro Vorhaben
- Antrag VOR Beginn der Maßnahme (= Beginn der Bauarbeiten) über die Hausbank, Infos hier.
- gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
2. FAQs zur Förderung
Was bedeutet „gesetzlicher Standard“?
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei Grenzwerte für neue Gebäude wichtig:
- Der maximal erlaubte Wärmeverlust über die Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach etc.)
- Die maximal erlaubte Energiemenge zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung.
Bei der Energiemenge wird außerdem berücksichtigt, auf welche Weise sie erzeugt wird und wie viel Ressourcen bereits vor der „Ankunft“ im Gebäude verbraucht worden sind. Diese sogenannte Primärenergie wird der im Gebäude benötigten Energiemenge, der Endenergie, hinzugerechnet. Je umweltfreundlicher die Energieerzeugung, desto kleiner ist der Aufschlag zur Endenergie.
Die beiden Grenzwerte – Wärmeverlust und Primärenergie – werden individuell für jedes Gebäude errechnet. Ändert sich also beispielsweise etwas an den Außenmaßen, so müssen auch die Berechnung angepasst und neue Grenzwerte ermittelt werden.
Wenn das neue Gebäude unterhalb dieser errechneten Grenzwerte liegt, so erfüllt es den gesetzlichen Mindeststandard.
Was ist ein Effizienzhaus?
„Effizienzhaus“ ist ein Begriff aus den staatlichen Förderprogrammen. Er bezeichnet einen energetisch guten bis sehr guten Standard, der gefördert werden kann. Während es bei der Sanierung die Förderstufen von 85, 70, 55 und 40 gibt, wird derzeit im Neubau nur ein Effizienzhaus 40 gefördert.
Bei den Berechnungen zum Förderantrag werden der vorhandene Wärmeverlust über die Außenbauteile und der Primärenergiebedarf mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen. Die gesetzlichen Grenzwerte werden dabei als „100 %“ angesetzt. Ein Effizienzhaus muss entsprechend seiner „Stufe“ darunter liegen: Beispielsweise darf ein Effizienzhaus 55 nur 55 % des gesetzlichen Grenzwertes für die Primärenergie aufweisen.
Welche Prozentwerte zum Erreichen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufen maßgeblich sind, ist in den Richtlinien der staatlichen Förderprogramme hinterlegt. Je nach Effizienzhaus-Stufe gibt es unterschiedliche Bedingungen: Je effizienter das Gebäude ist, desto höher sind die Fördersätze.
Was wird gefördert?
Gefördert wird von staatlicher Seite das Gebäude als Ganzes, also das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards.
Bei den Landesprogrammen ist darüber hinaus auch die Förderung einiger Einzelmaßnahmen möglich, z. B. von Lüftungsanlagen.
Wie wird gefördert?
Während bei der Sanierung auch direkte Zuschüsse möglich sind, wurde dies bei der Neubau-Förderung eingestellt. Es gibt derzeit nur Förderung über zinsgünstige Kredite (teilweise mit Tilgungszuschuss).
- „Tilgungszuschuss“ bedeutet, dass ein bestimmter Anteil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Diese Fragestellung kann man nicht allgemein beantworten: Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Richtlinien, die zu beachten sind! Besonders wichtig sind die technischen Mindestanforderungen, die die Maßnahmen erfüllen müssen sowie die formalen Anforderungen für die korrekte Antragstellung. Diese sollten bereits in der Planungsphase bekannt sein.
Im Neubau sollte der angestrebte energetische Standard so früh wie möglich – am besten bereits im Entwurfsstadium – berücksichtigt werden. Er sollte Teil des Gesamtkonzepts sein.
Für die meisten Förderprogramme gilt: Antragstellung VOR Beginn der Maßnahmen.
Unser Tipp
Richtlinien und Förderbedingungen sind häufig umfangreich und kompliziert. Manchmal lassen sich auch mehrere Fördertöpfe kombinieren. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem konkreten Vorhaben weiter. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies und unabhängiges Beratungsgespräch. Geprüfte Fachleute finden Sie auf unserer Seite Energieeffizienz-Partner.
4. Weitere Programme für Neubaumaßnahmen
Hinweis: Innerhalb eines Programms können unterschiedliche Bedingungen festgelegt sein, je nachdem ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt.
Programme des Landes NRW:
- Zuschüsse für die Errichtung von Passivhäusern, Lüftungsanlagen und vieles mehr: progres.nrw Programmbereich Klimaschutztechnick (Antragstellung über die Bezirksregierung Arnsberg)
- Zahlreiche zinsgünstige bzw. zinslose Kredite der NRW.Bank für Sanierung und Neubau (am besten den „Förderlotsen“ nutzen)
5. Förderübersichten
Übersichten mit Suchfunktion über Bundes- und Landesprogramme und Hilfe bei der Auswahl bietet unter anderem diese Institution:
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)