Energetische Sanierung und Heizungstausch im Denkmal
Tipps von
Bonner Energie Agentur und Unterer Denkmalbehörde
für Eigentümer*innen von Baudenkmalen in Bonn.
Denkmalgeschützte Gebäude prägen Bonn – vom Bonner Norden über das ehemalige Regierungsviertel bis nach Bad Godesberg, über den Rhein nach Beuel und in die Ortsteile. Baudenkmale sichern Identität, Kontinuität und Lebensqualität. Sie sind Träger kollektiver Erinnerung und prägen das Bild Bonns als ehemalige Bundeshauptstadt und heutiges Zentrum für Vereinte Nationen, Wissenschaft und Kultur, gewachsen aus Dörfern und ehemals unabhängigen Städten.
Empfohlenes Vorgehen auf einen Blick:
Diesen Ablauf empfehlen Bonner Energie Agentur und Untere Denkmalbehörde
Weiter Informationen erhalten Sie hier: https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen-bauen/energetische-sanierung-und-heizungsaustausch-im-einklang-mit-denkmalschutz.php
Denkmalpflege, Sanierung und Heizungstausch – wie passt das zusammen?
Bereits in die Errichtung der Baudenkmale ist viel Energie geflossen. Wer die gesamte Lebensdauer betrachtet, erkennt: Erhalt und Pflege sind besonders nachhaltig und klimafreundlich.
Gleichzeitig sind Baudenkmale Wohn- und Arbeitsorte, die heutigen Anforderungen an Komfort, Energieeffizienz und Klimaschutz gerecht werden müssen. Und sie sind Teil des sanierungsbedürftigen Gebäudebestands: Ein Großteil wurde energetisch noch nicht grundlegend ertüchtigt und wird mit erhöhtem Energieeinsatz betrieben. Viele Gebäude in Bonn werden noch mit fossilen Heizsystemen (Öl oder Gas) versorgt und tragen überproportional zu den CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bei.
Die Sanierung von Bestandsgebäuden – einschließlich Baudenkmalen – bewahrt nicht nur unser baukulturelles Erbe, sondern schont auch Umwelt und Ressourcen. Energetische Sanierungen senken den Wärmebedarf, reduzieren Heizkosten und CO₂-Emissionen und steigern den Wert des Baudenkmals. Mit behutsamen und individuell angepassten Lösungen sind Denkmalschutz und Klimaschutz keine Gegensätze, sondern bilden eine sinnvolle Einheit.
Diese Tipps richten sich an Eigentümer*innen von Baudenkmalen in Bonn. Sie zeigen, wie energetische Sanierung und Heizungstausch im Denkmal gelingen können, welche Schritte sinnvoll sind und welche Stellen Eigentümer*innen frühzeitig einbinden sollten.
Denkmalgeschützte Gebäude in Bonn – was bedeutet das für Sie?
Einzelne Gebäude wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Wohnhäuser, technische Bauten oder ganze Viertel wie der Denkmalbereich Nordstadt, große Teile der Südstadt, das Bad Godesberger Villenviertel, Siedlungen und Parks machen die historischen Entwicklungen in Bonn sichtbar. Sie stehen aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Schutz.
Alle vom Denkmalschutz erfassten Bau- und Gartendenkmale sind in der Denkmalliste der Stadt Bonn geführt. Diese finde Sie hier.
Die Untere Denkmalbehörde (UDB) der Stadt Bonn ist für alle Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege städtischer und privater Liegenschaften zuständig und erste Ansprechpartnerin für Bürger*innen. Nur im Fall von Baudenkmalen, die sich im Landes- oder Bundeseigentum befinden, wie beispielsweise Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), ist für die Erlaubniserteilung die Obere Denkmalbehörde (ODB) zuständig – das ist die Bezirksregierung Köln.
Wer ein Baudenkmal besitzt,
- dokumentiert ein Stück Geschichte,
- trägt zum unverwechselbaren Bonner Erscheinungsbild bei
- übernimmt die Verpflichtung, das Baudenkmal zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen.
Was ist genehmigungspflichtig? – Kurz gefasst
Für bauliche Eingriffe an einem Baudenkmal und in dessen unmittelbarer Umgebung ist grundsätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis der UDB notwendig. „Baulicher Eingriff“ umfasst alle Maßnahmen, innen wie außen, durch die der bestehende Zustand optisch oder substanziell verändert wird. Dies gilt auch dann, wenn der aktuelle Zustand nicht mehr dem historischen Originalzustand entspricht.
Dazu zählen insbesondere:
- Veränderungen an Fassade, Dach, Fenstern und Türen (z. B. Dämmung, Austausch, neue Öffnungen),
- grundlegende Änderungen im Inneren (z. B. Entfernung historischer Treppen, Türen, Stuckdecken),
- Erneuerung oder Umbau der Heizungsanlage, wenn dies mit baulichen Änderungen einhergeht,
- Werbeanlagen, Veränderungen von Vorgärten, Einfriedungen und bedeutenden Außenanlagen.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis muss vor Ausführungsbeginn vorliegen und ist häufig auch Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen. Arbeiten ohne denkmalrechtliche Erlaubnis können zu Bußgeldern und Rückbauauflagen führen. Suchen Sie daher frühzeitig das Gespräch mit der UDB.
Was Sie als Bauherr*in vorbereiten können
Für eine zielgerichtete Beratung und Planung sind einige Vorüberlegungen und Unterlagen hilfreich:
- Adresse des Gebäudes, bekannte Angaben zu Baujahr und Geschichte,
- aktuelle Fotos von außen (alle Fassaden, Dach) und innen (typische Räume, Treppenhaus, besondere Ausstattung),
- falls vorhanden: Grundrisse, Schnitte und frühere Pläne,
- Informationen zur bisherigen Heizung (Typ, Baujahr, Energieträger) und zum Energieverbrauch der letzten Jahre,
- eine kurze Liste Ihrer Ziele und Prioritäten (z. B. Komfort, Energieeinsparung, Barrierefreiheit, bauliche Ideen für die Zukunft).
Sanierung und Heizungstausch im Denkmal – die sieben wichtigsten Schritte im Überblick
Schritt 1: Start-Energieberatung bei Bonner Energie Agentur (BEA) oder Verbraucherzentrale NRW (VZ)
Erste Klärung von Sanierungszielen und Interessen im Umgang mit der eigenen Immobilie. Die Beratung gibt grobe Hinweise zu technischen Möglichkeiten und Förderprogrammen.
Anschließend ggf. Einbindung eines Architektur -oder Ingenieurbüros.

Schritt 2: Gespräch mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB)
Frühzeitiger Kontakt zur UDB – zusammen mit dem Architektur-/Ingenieurbüro, sofern bereits eingebunden, ansonsten zunächst allein. Erste Ansätze und Ideen werden gespiegelt, Schutzgüter benannt und Spielräume aufgezeigt.

Schritt 3: Bestandsaufnahme und Analyse
Architekturbüro und/oder Energieberatung erfassen systematisch Baukonstruktion, Technik, Schäden und denkmalrelevante Bauteile. Diese Anamnese ist Grundlage für alle weiteren Schritte.

Schritt 4: Konzept erstellen und Maßnahmen planen
Auf Basis der Bestandsaufnahme können Planungsbüros (Architekturbüros, Ingenieurbüros, Energieberater*innen) mehrere Varianten entwickeln, um energetische Ziele, Denkmalverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu kombinieren. Sie können auch aufstellen, welche Fördermittel in welcher Höhe beim Bund, dem Land NRW bzw. der Bundesstadt Bonn beantragt werden können. Häufig sinnvoll: Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP); ggf. Folgeberatung bei der BEA.

Schritt 5: Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB), denkmalrechtliche Erlaubnis einholen

Die geplante Maßnahme werden der UDB mit Plänen, Fotos und Erläuterungen vorgelegt. Im Dialog werden Anpassungen vorgenommen, bis eine tragfähige Lösung entsteht. Am Ende steht die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Schritt 6: Fördermittel beantragen und Förderbescheid abwarten
Auf Grundlage der denkmalrechtlichen Erlaubnis und des Konzepts werden Fördermittel, z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Landes- oder kommunale Förderprogramme beantragt. Wichtig: Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass mit den Arbeiten erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen wird. Warten Sie daher den oder ggf. mehrere Förderbescheide ab, bevor Sie Fachunternehmen beauftragen.

Schritt 7: Umsetzung der Maßnahmen gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis
Gebäude-Eigentümer*innen beauftragen die Maßnahmen anschließend bei einem qualifizierten Fachunternehmen. Der Baubeginn muss bei der UDB angezeigt werden. Fachplanung und Bauüberwachung durch das Planungsbüro sorgen dafür, dass sowohl die technischen als auch die denkmalpflegerischen Anforderungen eingehalten werden. Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert spätere Anpassungen und steuerliche Geltendmachung.

Unsere Tipps
Bei der Sanierung von Baudenkmalen gilt:
- Gut beraten Starten
- Erhalt vor Abriss - Die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude ist auch Ressourcenschutz. Erhalt vermeidet die graue Energie und den Materialaufwand eines Neubaus.
- Energetische Sanierung mit Augenmaß - Standardlösungen wie Außendämmungen oder der vollständige Austausch historischer Fenster sind im Baudenkmal oft nicht oder nur eingeschränkt möglich. Stattdessen braucht es angepasste Lösungen wie bspw. Innendämmungen mit kapillaraktiven Systemen, weitere denkmalverträgliche Dämmmaßnahmen, Fensterertüchtigung, Optimierung der Haustechnik und die Nutzung von Fernwärme und erneuerbaren Energien.
- Rechtlicher Rahmen mit Spielräumen - Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Standards für Bestandsgebäude fest und regelt, wie erneuerbare Energien beim Heizen und Kühlen einzusetzen sind. Für Baudenkmale sind Abweichungen von diesen Vorschriften erlaubt, wenn die Einhaltung der energetischen Anforderungen mit dem Denkmalcharakter unvereinbar wäre oder unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde (§ 105 GEG). Das Denkmalschutzgesetz NRW regelt Schutz, Pflege und Nutzung der Baudenkmale. Die Belange des Klimas sind im Rahmen von Erlaubnisverfahren zu berücksichtigen (§ 9 DSchG NRW). Ziel ist eine kluge Kombination aus Energieeffizienz und Denkmalschutz.
Weiterführende Links
Beratungsmöglichkeiten in Bonn
- Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn www.bonn.de > Denkmalpflege
- Neutrale Erstberatung zu Energieeinsparung, Heizungstausch, Förderprogrammen und Sanierung im Bestand bei der Bonner Energie Agentur
- Bonner Energie Agentur > Beratungs- und Planungsbüros mit Schwerpunkt „Denkmalpflege“ sind zu finden unter „Energieeffizienz-Partner“ > Büros für Planung und Beratung
- Energieberater*innen (Energie Effizienz Experten für die Beratung im Denkmal) für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), Bestandsaufnahme, Konzepterstellung, Planung, Bauüberwachung und Unterstützung bei Förderanträgen
- Architektenkammer NRW www.aknw.de Folgen Sie auf der Homepage den Unterpunkten > Bauherren > Architektenliste > Denkmalpflege
Leitfäden
- Denkmalschutz ist Klimaschutz - Deutsch : VDL - Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (vdl-denkmalpflege.de)
- Download Frankfurter Leitfaden zur Sanierung von Gründerzeitgebäuden
- Leitfaden "Energetisches Sanieren denkmalgeschützter Gebäude in Wiesbaden" und Tipps
- Download "Altbau - fit für die Zukunft - Modellhaus Wuppertal"
Fördermöglichkeiten
- Programm „KfW-Effizienzhaus-Denkmal“ www.kfw.de
- Hier finden Sie Sachverständige, die die Maßnahme vorab bestätigen müssen unsere Energieeffizienz-Partner > Büros für Planung und Beratung oder unter www.energie-effizienz-experten.de
- Alternativ: steuerliche Vergünstigungen nach § 40 DSchG NRW
- Im Falle selbstgenutzten Wohnraums: kommt ein Darlehen bei der NRW.Bank in Frage > zu finden unter www.nrwbank.de > Denkmalgerechte Erneuerung
Übergeordnete Beratungs- und Informationsmöglichkeiten
- Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz www.nrw-stiftung.de
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz www.denkmalschutz.de
- Unternehmensverband Historische Baustoffe www.historische-baustoffe.de
- Sanierungstipps Wiesbaden

