Grundsätzlich sollen Sanierungen im Gebäudebereich weiter finanziell unterstützt werden. Die Bundesregierung möchte mit den Kürzungen nicht nur Einsparungen im Bundeshaushalt erreichen, sondern auch die Zielrichtung der Förderbedingungen ändern. Positiv ist hervorzuheben, dass Haushalte mit geringen Einkommen stärker gefördert werden. Auf der anderen Seite werden Förderhöhen reduziert und Boni abgeschafft bzw. werden schneller auslaufen. Aber auch neue Draufgaben sind hinzugekommen, mit denen vor allem die Sanierung besonders ineffiziente Gebäude gefördert werden soll.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt. Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen an der Heizungstechnik erhöht sich für Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, der Bonus auf 40 Prozent, bei Einkommen bis 40.000 Euro bleibt er mit 30 Prozent gleich und bis 50.000 Euro wurde er mit einem Bonus von 10 Prozent neu aufgesetzt. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um weitere 10.000 Euro.
Andere Boni wurden komplett gestrichen, wie der Effizienzbonus für Wärmepumpen oder der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Dagegen neu ist ein Zuschlag für den Kauf von in der europäischen Union gefertigten Wärmepumpen, der mit 15 Prozent belohnt wird. Die förderfähigen Kosten für die Heizungsförderung werden im selben Zuge auf 28.000 Euro gesenkt und reduzieren sich dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird von bisher 20 Prozent ab Neustart alle sechs Monate um vier Prozent-Punkte reduziert.
Die Staffelung der förderfähigen Kosten bei mehreren Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern wird verringert. Die Boni für einen vorhandenen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), für sogenannte Worst Performance Buildings - Gebäude mit einem sehr schlechten energetischen Sanierungszustand - und für das Serielle Sanieren werden neu aufgestellt.
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus sinken zudem die Tilgungszuschüsse um zehn Prozent.
Nutzen Sie unsere Energieberatung
Es wird sich auch trotz der Neuaufstellung weiterhin lohnen, Fördermittel für eine energetische Sanierung in Anspruch zu nehmen. Die Bonner Energie Agentur berät alle Bonnerinnen und Bonner kostenfrei und neutral zu den neuen Förderbedingungen. Unter Beratungstermin vereinbaren können Sie einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.
Mehr zu dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das den Förderänderungen im BEG vorangegangen ist, lesen Sie in unserer News. Unsere Pressemeldung vom 17.07.2026 finden Sie im Download-Bereich.
