Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Betroffen sind Neubauten sowie viele Bestandsgebäude, etwa bei Sanierungen oder einem Heizungstausch. Mit der Novelle entfallen unter anderem die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen. Neue Öl- und Gasheizungen müssen künftig stattdessen mit einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden. Die Bonner Energie Agentur (BEA) empfiehlt Eigentümerinnen und Eigentümern dennoch weiterhin, auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zu setzen.

Mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten Gesetz wird künftig eine sogenannte „Biotreppe“ eingeführt. Sie sieht vor, dass fossile Heizungen ab 2029 schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biogas betrieben werden müssen. Der Anteil beginnt bei mindestens zehn Prozent und soll bis 2029 auf 60 Prozent steigen. Verschiedene Kosten, die bei der Nutzung von Bio-Gas oder Bio-Öl entstehen, müssen zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt werden

Erneuerbare Energien bleiben wirtschaftlich und zukunftssicher

Laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie entschied sich bereits 2025 die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Wärmepumpe. Gründe dafür sind unter anderem die Preisrisiken fossiler Energieträger sowie die langfristig oft günstigeren Betriebskosten von Wärmepumpen. Nach Einschätzung der BEA sind diese für die meisten Gebäudetypen geeignet und können häufig ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen effizient betrieben werden.

Wer heute eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, sollte zudem berücksichtigen, wie der künftig erforderliche Anteil an Bio-Brennstoffen oder Wasserstoff gedeckt werden kann. Wasserstoff ist nach bisherigen Planungen der Stadtwerke Bonn nicht für die Versorgung von Privathaushalten über das Gasverteilnetz vorgesehen. Gleichzeitig könnten steigende Anforderungen bei begrenztem Angebot zu höheren Kosten führen. Die BEA empfiehlt daher weiterhin Heizungen mit erneuerbaren Energien – für sichere Kosten, gut verfügbare Energie und moderne, klimafreundliche Technik.

Förderung neu aufgestellt

Parallel zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Anträge nach den neuen Bedingungen können ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden, bis dahin sind keine Neuanträge möglich.
Grundsätzlich bleibt die Förderung energetischer Sanierungen bestehen. Positiv bewertet die BEA die stärkere Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen. Gleichzeitig werden die Förderhöhen reduziert und einige bisherige Boni abgeschafft oder laufen schneller aus.

Gut beraten starten

Unabhängig von der gewählten Heiztechnik bleibt für die BEA die Senkung des Energieverbrauchs ein wichtiger Baustein einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch alter Fenster oder die Optimierung der Heizungsanlage können den Energiebedarf deutlich senken.Die Bonner Energie Agentur berät Eigentümerinnen und Eigentümer unabhängig, kostenfrei und aktuell rund um die Themen energetische Sanierung, Heizungsmodernisierung, Fördermöglichkeiten und erneuerbare Energien. Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite: www.bonner-energie-agtentur.de.

 

Unsere News zur Förderung:
https://www.bonner-energie-agentur.de/aktuelles/newsansicht-energieberatung-energie-sparen-energieberater-foerderung/foerdermittel-sanierung-und-heizungstausch-neu-aufgestellt/

Unsere Energieberatung:
Kostenfreien Beratungstermin bei der BEA vereinbaren

Weitere Informationen zum BEG: 
https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/startseite/GModG_News/GModG_News-node.html