Effiziente Heizsysteme

Da die fossilen Rohstoffe wie Gas oder Öl endlich sind, sollten wir unsere Ressourcen schonen. Auch im Sinne des Klimaschutzes ist es sinnvoll, erneuerbare anstelle von fossilen Energien zu nutzen.

Wer eine neue Heizung plant, sollte sich folgendes fragen:

  • Stehen Dämmmaßnahmen am Gebäude an?
    (Was man dämmt, muss man nicht mehr heizen.)
  • Welchen Brennstoff wähle ich für die nächsten 20 Jahre?
  • Wie sehen die Energiepreissteigerungen aus?
  • Möchte ich jetzt oder in Zukunft Solarenergie oder Holz als Brennstoff nutzen?

Bevor die Heizung ausgetauscht wird, sollte ein Fahrplan für ein Gesamtkonzept erstellt werden: wer zum Beispiel sein Haus zum Passivhaus macht, braucht überhaupt keine Heizung mehr.

1. Großes Einsparpotential

Bei bestehenden Heizungsanlagen, die 15 oder 20 Jahre alt und zumeist technisch überholt sind, liegen sehr große Energieeinsparpotentiale vor. Die Erzeuger sind in der Regel gekennzeichnet durch hohe Bereitschaftsverluste, einen schlechten Wirkungsgrad und mangelnde Regelbarkeit.

Hohe Energie- und Betriebskosten sind meist die Folge. Auch wenn der Schornsteinfeger mit den Abgaswerten zufrieden ist, kann es sein, dass die Heizungsanlage nicht energieeffizient arbeitet.

Die meisten älteren Heizkessel haben eine viel zu hohe Leistung und damit hohe Energieverluste. Dieses Problem wird verschärft, wenn sich der Wärmebedarf Ihres Gebäudes durch verbesserte Wärmedämmung vermindert und der Kessel nicht angepasst wird. Bei einem geringeren Heizwärmebedarf kann der Wärmeerzeuger kleiner dimensioniert werden.

Bei Öl- und Gasheizungen kann man oft 15% bis 30% Energie und Kosten sparen, wenn der alte Kessel gegen einen neuen effizienteren Kessel ausgetauscht wird. Die Auslegung der neuen Heizungsanlage sollte den aktuellen Standard des Hauses berücksichtigen. Wenn zum Beispiel gedämmt wurde oder die Fenster ausgetauscht wurden, kann eine Heizung mit einer geringeren Leistung installiert werden.

Aber auch, wenn Sie erst in absehbarer Zeit eine Dämmung Ihres Hauses planen, sollte das bei der Planung einer neuen Heizanlage und deren Auslegung bereits berücksichtigt werden. Die Leistung der Heizflächen ist mit Hilfe einer Wärmebedarfsberechnung zu ermitteln.

2. Zentrale Warmwasserbereitung

Eine zentrale Warmwasserbereitung schafft günstige Voraussetzungen für den Einsatz umweltfreundlicher und energiesparender Techniken, wie beispielsweise Solarenergie, eine Holzpelletheizung oder den Betrieb von Blockheizkraftwerken (anstelle dezentraler Erzeuger, wie zum Beispiel elektrischer Durchlauferhitzer). So eröffnet eine zentrale Warmwasserbereitung die Möglichkeit für eine solare Aufheizung des Brauchwassers; damit kann im Jahresdurchschnitt ca. 60 % des Warmwasserbedarfs gedeckt werden.

3. Etagenheizung

Bei der Erneuerung von Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sollte geprüft werden, ob sich die Umstellung von mehreren Wärmeerzeugern auf eine zentrale Anlage lohnt. Neben einer größeren Umweltentlastung lassen sich in vielen Fällen auch deutliche Kostensenkungen erzielen.

Der Einsatz und Betrieb einer Heizung ist auch gesetzlichen Regelungen unterworfen. Relevant sind die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). In der BImSchV sind Grenzwerte für Abgasverluste von Heizkesseln enthalten. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls der alte Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss.

Neben den Abgas- und Abstrahlungsverlusten bei der Wärmeerzeugung entstehen auch Wärmeverluste bei der Wärmeverteilung. Wenn wärmeführende Leitungen und Armaturen (im unbeheizten Bereich) nicht oder nicht ausreichend gedämmt werden, ist dies mit Energieverlusten verbunden. Deshalb schreibt die GEG das nachträgliche Dämmen bislang nicht gedämmter Warmwasser- und Heizungsleitungen im unbeheizten Bereich vor, zugleich regelt sie die Mindestdämmstoffstärken.

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

Heizkessel (§ 72 GEG), Rohrleitungen (§ 71 GEG) sowie unbeheizte Speicher- und Spitzböden (§ 47 GEG) haben Austausch- und Nachrüstverpflichtungen. Sie gelten unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist. Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 gewohnt hat, greifen die Austausch- und Nachrüstverpflichtungen erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat nach dem Erwerb zwei Jahre Zeit, die Nachrüstungen durchzuführen. Öl- oder Gas-Heizkessel ab 4 Kilowatt Nennleistung müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Die Austauschpflicht betrifft nur sogenannte Konstanttemperatur-Kessel. Diese alte Technik wurde etwa bis Mitte der 1980er Jahre verwendet. Entsprechend sind neuere Techniken wie Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen, auch wenn sie 30 Jahre und älter sind.

Hinweis:
Öl-Heizkessel (und Kohle-Heizkessel) dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr neu eingebaut werden. Die Ausnahme bilden Hybridsysteme, bei denen die Ölheizung zusammen mit Erneuerbaren Energien – z. B. einer thermischen Solaranlage - genutzt wird. Außerdem gibt es eine Härtefallregelung.

Unsere Tipps

  • Beim Heizungstausch wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit bis zu 50% Zuschuss gefördert. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite Förderung Bestand.
  • Planen Sie zukunftsorientiert: Der Einsatz regenerativer Energien ist bei Neubauten bereits jetzt gesetzlich gefordert. Der Trend geht in Richtung Niedrigstenergiehaus sowie Null- oder Plus-Energiehaus. Das bedeutet, das Gebäude produziert mehr Energie als es verbraucht. Dies kann, abgesehen von der Voraussetzung einer optimalen Dämmung, durch Kraft-Wärme-Kopplung oder Photovoltaik erreicht werden. Bei der Planung einer neuen Heizungsanlage sollte diese Entwicklung vorausschauend berücksichtigt werden.
  • Ist an Ihrer Adresse ein Fernwärmeanschluss möglich? Bei den SWB Energie und Wasser können Sie das herausfinden.