Neues Förderangebot und CO2-Bepreisung nach dem Klimapaket

Seit Anfang 2021 gibt es ein neues Förderangebot für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die Förderung und den neuen CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas ist der Umstieg auf erneuerbare Energien noch attraktiver geworden.

Die EU hat im Dezember 2020 ihr Klimaschutzziel verschärft und möchte die CO2-Emissionen nun bis 2030 um mindestens 55 % reduzieren. In Deutschland gibt es über das Bundes-Klimaschutzgesetz seit 2019 einen gesetzlichen Rahmen für die Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen, setzt die Bundesregierung zum einen auf verschärfte Anforderungen. So dürfen z. B. nach dem Gebäudeenergiegesetz ab 2026 keine neuen Öl- und Kohleheizungen mehr eingebaut werden. Zum anderen setzt man aber insbesondere auf Förderprogramme, um Gebäudeeigentümer/innen zur Sanierung zu motivieren. Dabei gibt es in der Regel umso mehr Förderung, je mehr CO2-Emissionen eingespart werden.

Förderprogramme werden zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ „BEG

Die bisherigen Förderprogramme des Bundes werden in diesem Jahr in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst und verbessert, um das Förderangebot einfacher und attraktiver zu gestalten. In der ersten Stufe der BEG können seit dem 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden beantragt werden. Zum 01.07.2021 wird die Bundesförderung dann mit Zuschüssen und Krediten für Effizienzhäuser vollständig umgesetzt.

Erhöhte Förderung und verbesserte Förderbedingungen

Mit der neuen Förderung gibt es Zuschüsse in Höhe von 20 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für den Einbau von Lüftungsanlagen und für die Optimierung bestehender Heizungssysteme. Die Umstellung von einer Gasheizung auf eine klimafreundliche Heizungsanlage wird mit bis zu 35 % bezuschusst. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, gibt es sogar bis zu 45 % Zuschuss.

Neu ist dabei, dass jetzt alle Gebäude gefördert werden können, die älter als 5 Jahre sind, und dass eine Förderung auch dann möglich ist, wenn die alte Heizung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ohnehin ausgetauscht werden muss. Dies war mit der bisherigen Förderung nicht möglich und betrifft Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind. Neu ist zudem eine Förderung für den nachträglichen Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen (auch ohne Austausch der Fenster) und von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home).

Es können Maßnahmen mit Kosten von bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit mit den genannten Fördersätzen bezuschusst werden. Dabei werden auch erforderliche Nebenarbeiten mitgefördert. Wer also beispielsweise eine alte Ölheizung gegen eine Erdreich-Wärmepumpe austauscht, bekommt einen Zuschuss von 45 % nicht nur für die eigentliche Wärmepumpe, sondern z. B. auch für die Geothermiebohrungen und für den Einbau einer Fußbodenheizung. Dabei können sogar der neue Heizestrich und die neuen Bodenbeläge mitgefördert werden.

Vorab empfohlene Energieberatung wird großzügig mit bezuschusst

Vor einer Sanierung steht in der Regel die Frage, welche Bauteile gedämmt und wie in Zukunft geheizt werden soll. Da diese Maßnahmen oft mit hohen Investitionen verbunden sind, sollten Gebäudeeigentümer/innen vorab eine unabhängige Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine solche Energieberatung wird ebenfalls mit 80 % der Kosten vom Bund bezuschusst und ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäudehülle und Heizungsanlage. Dabei wird auch beleuchtet, ob und wodurch ein KfW-Effizienzhaus erreicht werden kann. Es wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude entwickelt, der aufzeigt, welche Sanierungsschritte sinnvoll und wirtschaftlich sind, wann und in welcher Reihenfolge diese durchgeführt werden sollten und worauf dabei zu achten ist. Die Beratung bewertet die Kosten, die Einsparungen und die Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen und bietet somit eine gute Entscheidungshilfe für eine zukunftsfähige Sanierung des Gebäudes.

Wenn so eine Beratung für ein Einfamilienhaus beispielsweise 1.600 Euro kostet, ist durch die 80%ige Förderung des Bundes nur noch ein Eigenanteil von 320 Euro zu zahlen. Die Energieberatung lohnt sich mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude jetzt noch mehr: Wer an seinem Gebäude Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt, bekommt für die Investitionskosten einen zusätzlichen „iSFP-Bonus“ in Höhe von 5 Prozentpunkten. Für die Umstellung von einer Ölheizung auf eine erneuerbare Heizungsanlage gibt es dann also nicht 45 %, sondern sogar 50 % Zuschuss.

Doppelter Nutzen von Sanierung und Umstieg auf erneuerbare Energien

Wer sein Gebäude energetisch saniert und auf erneuerbare Energien umstellt, profitiert also mehrfach: Die erforderlichen Investitionskosten werden mit hohen Fördersätzen bezuschusst und die Energiekosten sinken deutlich. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird zudem durch den neuen und stetig steigenden CO2-Preis mit jedem Jahr wirtschaftlicher.

Der CO2-Preis ist zum Jahresanfang mit 25 Euro netto je Tonne CO2 gestartet. Die Mehrwertsteuer kommt noch hinzu. Bis 2025 wird der CO2-Preis auf 55 Euro netto je Tonne CO2 steigen und damit Heizöl und Erdgas deutlich teurer machen. Die Verbraucherzentrale NRW hat vorgerechnet, dass ein Jahresbedarf von 2.000 Litern Heizöl damit in diesem Jahr etwa 159 Euro teuer wird. Vier Jahre später zahlt man bereits rund 350 Euro mehr pro Jahr. Durch den Umstieg auf erneuerbare Heizungen kann man diese Mehrkosten vermeiden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die energetische Sanierung eines Gebäudes sollten Sie daher gründlich vorbereiten. Nehmen Sie sich Zeit, zusammen mit einem/einer Energieberater/in alle in Frage kommenden Maßnahmen zu prüfen und eine Förderstrategie zu erstellen. Da dies Zeit braucht, sollte man nicht erst dann beginnen, wenn die alte Heizung ausfällt, sondern rechtzeitig mögliche Alternativen und deren Förderung prüfen.

Kostenfreies Beratungsangebot der Bonner Energie Agentur

Die Bonner Energie Agentur berät Eigentümer*innen individuell und neutral bei den verschiedensten Bau- und Sanierungsvorhaben zu Heizungstechnik und Dämmung, empfiehlt passende Maßnahmen und Fördermittel sowie qualifizierte Fachleute. Termine können vereinbart werden für montags und donnerstags (8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr) unter Tel. 0228 / 77 50 60 oder per Mail an info@bea.bonn.de. Aktuell beraten wir Corona-bedingt nur telefonisch oder über Video-Chat. Wir hoffen, Sie bald auch wieder persönlich in der Geschäftsstelle in der Stadthaus Loggia (Thomas-Mann-Straße 2-4, 53111 Bonn) begrüßen zu können.

Links zu Förderungen:

BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA : www.bafa.de/beg

KfW-Kredite für Sanierungsmaßnahmen: www.kfw.de/sanieren

Kostenfreie Energieberatung in Bonn

Förderung der Energieberatung für Wohngebäude

Liste von Energieberater/innen 

Details auf unserer Website:

Förderung Bestand

Förderung Neubau

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Beratung Bonner Energie Agentur
Beratungszeit: Montags und donnerstags persönliche Beratung von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Beratungsart: aktuell telefonisch oder per Video-Chat
Bitte vereinbaren sie einen Termin für Ihre Beratung. Die telefonische Servicezeit ist werktags von 8.30 – 12.30 Uhr.
Kontakt: Tel. 0228 / 77 50 60, E-Mail info@remove-this.bea.bonn.de.